Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Voraussetzung für die Errichtung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist, dass mindestens 5 jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren oder Auszubildende unter 25 Jahren beschäftigt sind und ein Betriebsrat vorhanden ist. Da wir bei der WBM einen Betriebsrat haben und zurzeit 12 Auszubildende sind, gibt es bei uns auch eine JAV.
Die JAV ist eine Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden. Da sie kein selbständiges Organ ist, arbeitet sie eng mit dem Betriebsrat zusammen. Sie hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass die für Jugendliche und Auszubildende geltenden Gesetze, wie z.B. das Jugendarbeitschutzgesetz, das Berufsausbildungsgesetz; Verordnungen und Tarifverträge eingehalten werden. Des Weiteren beantragt sie Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung der Jugendlichen und Auszubildenden, zur Gleichstellung von Männern und Frauen und fördert die Integration ausländischer Jugendlicher/Auszubildender. Sie ist also das direkte „Sprachrohr“ zum Betriebsrat.

WBM als Ausbilder
